Führerscheinuntersuchungen
Als vom Amt der Nö. Landesregierung bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gem. §34 FSG kann ich in meiner Ordination ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausstellen.
Zur Untersuchung sind unbedingt folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Lichtbildausweis
- bei Brillenträgern: Brillenpass/Bestätigung von Ihrem Optiker(nicht älter als 3 Monate)
- bei Kontaktlinsenträgern: Verträglichkeitsattest vom Augenarzt(nicht älter als 3 Monate). Falls Sie wahlweise auch eine Brille tragen, muss dieses Attest auch die Sehschärfe mit und ohne Korrektur und die Dioptrinanzahl beinhalten