Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Als vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigter Taucharzt biete ich in meiner Ordination Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach den Richtlinien der österr. Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin an. Meine Berechtigung besteht für Freizeit-, Feuerwehr-, Berufstaucher und Druckluftarbeiter.
Diese Untersuchung umfasst eine Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung mit besonderen Augenmerk des HNO-Bereichs, sowie ein EKG, ein kleines Labor und eine Lungenfunktion. Ergänzende Untersuchungen können bei Bedarf hinzukommen.
Um diesem schönen Hobby/Beruf nachzugehen werden diese Untersuchungen zur Ihrer Sicherheit sehr ernst genommen.
Ich biete an:
- Tauchtauglichkeitserstuntersuchungen
- Tauchtauglichkeitsfolgeuntersuchungen
- Untersuchungen auf Tauchtauglichkeit nach Tauchunfall, Krankheit oder Unfall
Für Hobbytaucher sollten Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bis zum 40.Lebensjahr alle 2 Jahre und ab dem 40.Lebensjahr jährlich durchgeführt werden!